Erläuterungen und Begriffsbestimmungen zu unseren Dienstleistungen
Stand: 15. März 2025
Die nachfolgenden Erläuterungen dienen der Klarstellung und Konkretisierung der in unseren Verträgen und Angeboten verwendeten Begriffe und Regelungen. Sie sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ziel ist es, Missverständnisse und abweichende Auslegungen zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).
1. Begriffsdefinitionen
Die folgenden Begriffe werden in unseren Leistungsbeschreibungen und Verträgen wie folgt verstanden:
- „Auftraggeber“ – die natürliche oder juristische Person, die uns mit der Erbringung von Logistik- oder Beratungsleistungen beauftragt.
- „Empfänger“ – die Person oder Stelle, an die die Sendung oder Ware ausgeliefert werden soll.
- „Frachtführer“ – der von uns oder im Auftrag des Auftraggebers beauftragte Transporteur, der die tatsächliche Beförderung durchführt.
- „Höhere Gewalt“ – jedes außergewöhnliche Ereignis, das außerhalb unseres Einflussbereichs liegt und die Leistungserbringung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, wie Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen oder Streiks.
- „Logistikdienstleistung“ – die Gesamtheit der von uns erbrachten Leistungen, die insbesondere die Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle von Waren- und Informationsflüssen umfasst, einschließlich Lagerhaltung, Kommissionierung, Verpackung und Transport.
- „Sendung“ – die Gesamtheit der Güter, die im Rahmen eines einheitlichen Transportauftrags befördert werden.
- „Spediteur“ – wir als s.u.d.a.n.l.y. in unserer Rolle als Dienstleister, der die Organisation und Durchführung von Transporten und Logistikleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers übernimmt.
- „Verlader“ – derjenige, der die Ware dem Frachtführer zur Beförderung übergibt, in der Regel der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter.
- „Wert“ – der Rechnungswert der Ware zuzüglich der bis zum Schadenszeitpunkt angefallenen Kosten, jedoch ohne Gewinnanteile oder entgangenen Gewinn, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich etwas anderes bestimmt ist.
2. Haftungsregelungen und ADSp-Konformität
Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht durch die ADSp oder individuelle Vereinbarungen modifiziert. Die folgenden Punkte stellen klar, wie die Haftung im Einzelnen ausgestaltet ist:
- Die Haftung für Güterschäden ist auf den Betrag gemäß ADSp begrenzt, sofern nicht ein höherer Wert deklariert wurde oder eine besondere Haftungsvereinbarung getroffen wurde.
- Wir haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvermeidbare Ereignisse oder durch ein Verschulden des Auftraggebers, des Verladers oder des Empfängers verursacht wurden.
- Bei Verzögerungen haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für die Auswahl und Überwachung von Frachtführern und anderen Erfüllungsgehilfen übernehmen wir die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Haftung für deren Verschulden besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Ansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, spätestens jedoch drei Jahre nach der Entstehung des Anspruchs.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der genaue Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Die folgenden Punkte dienen der Klarstellung allgemeiner Pflichten:
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle für die Durchführung der Logistikdienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung der Ware, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Wir sind berechtigt, die von uns beauftragten Frachtführer und Dienstleister nach eigenem Ermessen auszuwählen, sofern der Auftraggeber keine abweichenden Vorgaben gemacht hat.
- Sofern der Auftraggeber uns mit der Zollabwicklung beauftragt, erfolgt diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gegen gesonderte Vergütung. Wir übernehmen keine Haftung für unrichtige Angaben des Auftraggebers.
- Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und die Lieferung in Teilen vorzunehmen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für unsere Leistungen wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt. Die folgenden Klarstellungen gelten ergänzend:
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Auslagen, wie Frachtkosten, Zölle, Versicherungen und sonstige Nebenkosten, soweit nicht anders vereinbart.
- Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
- Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen.
- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bestehen nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Schutz personenbezogener Daten und die Vertraulichkeit von Geschäftsunterlagen haben für uns hohe Priorität. Die folgenden Regelungen konkretisieren unsere Verpflichtungen:
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der Erbringung der Logistikdienstleistung und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns nur solche personenbezogenen Daten zu übermitteln, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, und sicherzustellen, dass die betroffenen Personen über die Datenverarbeitung informiert wurden.
- Wir behandeln alle Geschäftsunterlagen und Informationen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, als vertraulich und geben sie nur an Dritte weiter, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Die Löschung der Daten erfolgt nach Beendigung des Auftrags, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
6. Schlussbestimmungen
Die folgenden allgemeinen Regelungen gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen mit uns:
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser Erläuterungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Erläuterungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
- Für die Auslegung dieser Erläuterungen ist die deutsche Sprachfassung maßgeblich.